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Meike Böttger
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Finanzielle Fördermöglichkeiten
Gerade für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die nach einer Familienphase wieder in den Beruf einsteigen wollen, gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten von der Agentur für Arbeit bzw. steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse.
Informationen zu diesen Fördermöglichkeiten finden Sie hier zusammengefaßt.
Betriebliche Eingliederungshilfen
Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von der Agentur für Arbeit Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.
Damit unterstützt die Agentur für Arbeit die Investition des Arbeitsgebers in die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dem Arbeitgeber können bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts als monatlicher Lohnkostenzuschuss gezahlt werden. Ebenso wird dem Arbeitgeber der pauschalierte Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag gewährt. Die Förderung kann für die Dauer von längstens zwölf Monaten bewilligt werden.
Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Darüber entscheiden die örtlichen Agenturen für Arbeit eigenständig und nach pflichtgemäßem Ermessen.
Anträge zu diesen Leistungen werden nach vorangegangener Beratung von den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit ausgegeben. Anträge zu Betrieblichen Eingliederungshilfen müssen vor Vertragsunterzeichnung gestellt werden.
Weitere Informationen unter
Zuschuss zur Kinderbetreuung
Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG) ist für Arbeitgeber eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen. Er wird zweckgebunden für die Kosten der Betreuung und Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern in Einrichtungen oder bei Tagesmüttern eingesetzt und muss zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt werden.
Dieser Zuschuss kostet das Unternehmen kein zusätzliches Geld, wenn die Bedingungen für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit erfüllt sind und der Betrag zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt wird, z. B. statt einer Gehaltserhöhung.
Ein steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschuss zur Kinderbetreuung bringt insbesondere Frauen, die durch das Ehegattensplitting sehr hohe Abzüge haben, einen deutlichen finanziellen Vorteil und motiviert sie dazu, nach der Elternzeit schnell wieder in den Beruf zurückzukehren.
Der Zuschuss lässt sich gut als Vorteil bei einer Vertragsverhandlung, als Alternative zur Gehaltserhöhung oder bei einer Erhöhung der Stundenzahl einsetzen.
Weitere Informationen unter








